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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08   

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https://dejure.org/2010,39976
LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08 (https://dejure.org/2010,39976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.06.2010 - L 1 KR 361/08 (https://dejure.org/2010,39976)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - L 1 KR 361/08 (https://dejure.org/2010,39976)
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  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die AVE von Tarifverträgen nach § 5 TVG ein Rechtsetzungsakt eigener Art zwischen autonomer Regelung und staatlicher Rechtsetzung, der darauf abzielt, auch die nicht organisierten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die sogenannten Außenseiter, den Bestimmungen des Tarifvertrages zu unterwerfen (BVerfGE 55, 7, 20 m. weit. Nachweisen).

    Die Wirksamkeit einer AVE eines Tarifvertrages, also das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 TVG und die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, ist jedoch von Amts wegen zu prüfen, wenn -wie hier- ein tariflicher Anspruch gegenüber jemandem geltend gemacht wird, der aus dem fraglichen Tarifvertrag selbst weder kraft Tarifbindung noch aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung verpflichtet ist (BVerfGE 55, 7, 27; Bundesarbeitsgericht BAGE 74, 226, 230; ErfK/Schaub/Franzen § 5 TVG Rn. 45).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Für die Entstehung der Höhe des Arbeitsentgeltes und damit auch der Beitragshöhe gelte das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip (Bezugnahme auf Bundessozialgericht BSG , Urteil vom 30.08.1994, BSGE 75, 61, 64 f., sowie Urteil vom 14.07.2004 B 12 KR 1/04 R ).
  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Für die Entstehung der Höhe des Arbeitsentgeltes und damit auch der Beitragshöhe gelte das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip (Bezugnahme auf Bundessozialgericht BSG , Urteil vom 30.08.1994, BSGE 75, 61, 64 f., sowie Urteil vom 14.07.2004 B 12 KR 1/04 R ).
  • BVerfG, 10.09.1991 - 1 BvR 561/89

    Tarifverträge: Allgemeinverbindlicherklärung - Verstoß gegen die negative

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Die Außenseiter können regelmäßig nicht geltend machen, sie hätten die einschlägigen Bestimmungen nicht gekannt, weil sie sich durch das vorgesehene Veröffentlichungs- und Dokumentationsverfahren hinreichend informieren können (BVerfG, B. v. 10.09.1991 -1 BvR 561/89 Juris).
  • BAG, 22.09.1993 - 10 AZR 371/92

    Allgemeinverbindlicherklärung - Sozialkassen des Gerüstbaugewerbes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Die Wirksamkeit einer AVE eines Tarifvertrages, also das Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 TVG und die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, ist jedoch von Amts wegen zu prüfen, wenn -wie hier- ein tariflicher Anspruch gegenüber jemandem geltend gemacht wird, der aus dem fraglichen Tarifvertrag selbst weder kraft Tarifbindung noch aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung verpflichtet ist (BVerfGE 55, 7, 27; Bundesarbeitsgericht BAGE 74, 226, 230; ErfK/Schaub/Franzen § 5 TVG Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - L 24 KR 19/05

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragsanspruch aus Sonderzahlung bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Davon ist auch der 24. Senat des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 20.09.2005 -L 24 KR 19/05- ausgegangen.
  • LSG Brandenburg, 24.09.2002 - L 2 RJ 55/02

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Nichtbefolgung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.06.2010 - L 1 KR 361/08
    Die Beklagte hat vorgebracht, es bestünden keine Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der AVE (Hinweis auf LSG Brandenburg, Urteil vom 24.09.2002 - L 2 RJ 55/02 -).
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